AGBs

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Feel Good Gesundheitsstudio GmbH und den Trainierenden des Verein Gesund und Aktiv e.V. sowie Feel Good Gesunder Betrieb UG

  1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1. Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge des Feel Good Gesundheitsstudio GmbH, und den Trainierenden vom Verein Gesund und Aktiv e.V. und von der Feel Good Gesunder Betrieb UG (nachfolgend Feel Good Group) mit ihren Mitgliedern im „Feel Good Gesundheitsstudio“, „Feel Good light“, „Verein“ soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines oder mehrerer Fitnessstudios / Gesundheitsstudios nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Mitgliedsvertrag“ berechtigt sind.

1.2. Vertragsschluss im Studio

Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch die schriftliche Unterschrift der Vertragspartner zustande. Die Feel Good Group ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsabschluss den Vertrag in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein gerechtfertigter Grund besteht (z. B. wenn von Altmitgliedschaften Beiträge offen sind oder andere Vertragsverletzungen bestanden).

1.3. Online-Vertragsschluss

Bei einem Online-Vertragsschluss über eine Website/ Hompage wird der Abschluss durch das klicken auf „Mitglied werden“ bestätigt und wirksam. Die Feel Good Group speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des Vertragsdeckblatts in der Bestätigung per E-Mail zu. Die Feel Good Group ist wie beim Vertragsabschluss im Studio berechtigt den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss den Vertrag in Textform zu widerrufen (siehe Vertragsschluss im Studio). Ein online abgeschlossener Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages ohne Angabe von Gründen schriftlich in Textform widerrufen werden. Im Fall des Widerrufs durch das Mitglied werden bei in voriger Inanspruchnahme die vereinbarten und bereits gezahlten einmaligen Gebühren und anteiligen monatlichen Beiträge nicht erstattet. Bei Abschluss der Mitgliedschaft erhält das Mitglied per E-Mail die AGBs, Datenschutzerklärung und ein Muster einer Widerrufserklärung, welches das Mitglied verwenden kann aber nicht muss.

1.4. Besonderheiten für Jugendliche

Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.

 

  1. NUTZUNG DER STUDIOS UND PFLICHTEN DES MITGLIEDS

2.1. Umfang der Studionutzung

Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt Zutritt zu einem oder mehreren Studios und ist berechtigt, diese während der jeweiligen offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang im Studio bekannt gegeben sind, zu nutzen. Die Feel Good Group ist berechtigt für gesonderte Veranstaltungen, Reparaturen oder Veränderungen im Studio das Studio teilweise oder gänzlich zu sperren und dem Mitglied für die Zeit der Sperrung den Zutritt zu verweigern.

2.2. Hausordnung

Die Feel Good Group ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/ des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Dazu gehört unteranderen:

  • alle Einrichtungsgegenstände der Studios pfleglich zu behandeln
  • die „Reservierung“ der Fitness- & Cardio-Geräte ist zu unterlassen
  • die Auflageflächen an den Geräten, in der Sauna und der Massage-Liege mit einem Handtuch abdecken
  • Hygienemaßnahme in angemessenen Umfang einhalten
  • alles was den guten Sitten, sowie der Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ruhe und Ordnung stört (z. B. lautes Stöhnen / Schreien) ist zu vermeiden
  • angemessene Bekleidung wie z.B. festes Sauberes Schuhwerk (das Trainieren mit freiem Oberkörper ist untersagt)

2.3. Weisungsberechtigung

Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

2.4. Zusatzleistungen

Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde. Zu jeder Zeit können Vertragsveränderung für ein entsprechendes Entgelt eingegangen werden.

2.5. Mitgliedskarte

2.5.1. Mitgliedskarte

Das Mitglied erhält im Studio bei Vertragsabschluss bzw. beim Online-Vertragsschluss beim ersten Studiobesuch eine Mitgliedskarte, die ihm den Zutritt zu dem Studio bzw. den Studios ermöglicht. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf das Studio dem Mitglied den Zutritt zum Studio sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern.

2.5.2. Umgang mit der Mitgliedskarte

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der Mitgliedskarte zu sorgen. Einen Verlust der Mitgliedskarte hat das Mitglied unverzüglich im Studio oder per Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen der Mitgliedskarte gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit. Die alte Mitgliedskarte verliert mit der Aktivierung einer neuen Karte ihre Gültigkeit.

2.5.3. Verbot der Weitergabe der Mitgliedskarte

Es ist dem Mitglied Verbot die Mitgliedskarte weiter zugeben oder unbefugten mit dieser Zutritt zu gewähren. Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider, d.h. überlässt es das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann das Studio von diesem für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 50,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht.

2.5.4. Mitgliedserkennung

Um sicherzustellen, dass die Mitgliedskarte nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied der Feel Good Group ein Foto von sich zur Verfügung, welches gespeichert wird. Die Feel Good Group behält sich vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.

2.6. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten

2.6.1. Das Mitglied ist verpflichtet, der Feel Good Group bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von der Feel Good Group (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der AGBs) entweder an die von ihm zuletzt genannte Postadresse, per Sozial Media (z. B. Facebook), per Whatsapp oder elektronisch per E-Mail zugestellt werden können.

2.6.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung etc., der Feel Good Group unverzüglich mitzuteilen.

2.7. Konsumverbote / verbotene Gegenstände / gewerblichen Dienstleistungen

Es ist dem Mitglied untersagt, im Studio zu rauchen, alkoholische Getränke, Suchtmittel, verschreibungspflichte Arzneimittel die nicht verordnet sind, Leistungssteigernde Mittel, Waffen zu konsumieren oder mitzuführen (Ausnahme Zigaretten). In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Desweitere ist es untersagt entgeltliche oder unentgeltlich Dritten in dem Studio Dienstleistungen anzubieten oder Werbung diese zu machen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2.8. Nutzung der Spinde

Im Studio werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden.

2.9. Nutzung von Kundenparkplätzen

Kundenparkplätze, die vom Studio zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt, Parkkarten herauszugeben, die vom Mitglied kenntlich im Fahrzeug auszulegen sind. Im Falle einer Belegung von Parkplätzen ohne Anwesenheit des Mitglieds im Studio sowie bei fehlender Auslage einer Parkkarte im PKW, ist das Studio zu einem kostenpflichtigen Abschleppen des PKW berechtigt.

2.10. Begleitung

Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.

2.11. Verletzung von Verhaltenspflichten

Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm nach Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten aus der Mitgliedschaft, ist das Studio berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen.

 

  1. BEITRÄGE

3.1. Fälligkeit der Beiträge

3.1.1. Fälligkeit des ersten Beitrages (Intensive Einstiegsphase)

Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Beitrag vereinbart, dieser wird am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

3.1.2. Fälligkeitsdatum im Voraus und des letzten Monats

Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils einen Monat im Voraus für den jeweiligen Kalendermonat fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit dem Startpaket am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.

3.1.3. Fälligkeit Pauschalen und Zusatzleistungen

Ist auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise zwischen Parteien eine wiederkehrende Pauschale oder Zusatzleistungen (z.B. Trainings- und Servicepauschale oder weitere Leistungen) vereinbart, wird diese wie Vertraglich festgelegt fällig und ist in der vereinbarten Höhe zu leisten.

3.2. Preisanpassung

3.2.1. Preisanpassung bei Umsatzsteuererhöhung

Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, ist die Feel Good Group berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Die Feel Good Group wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.

3.2.1. Preiserhöhung um 2,9%

Der Mitgliedschaftsbeitrag kann sich jährlich (alle 12 Monate) nach der Erstlaufzeit um 2,9% erhöhen.

3.3. SEPA-Lastschriftverfahren

Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge, Gebühren (z.B. Startpaket) und Zusatzleistung zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der Feel Good Group hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Beträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich dem Studio entstehende Bankrücklastkosten, vom Mitglied zu tragen.

3.4. Zahlungsverzug

3.4.1. schuldhafte Verzugskosten

Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält die Feel Good Group sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.

3.4.2. Verzug von Beiträgen über 2 Monate

Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist die Feel Good Group berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen oder die komplett ausstehenden Beiträge bis zum Ende der Laufzeit auf einmal anzufordern und zur Zahlung fällig werden.

 

  1. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / RUHEZEIT

4.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung

Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit (nachfolgend: Mindestlaufzeit). Soweit auf dem Vertragsdeckblatt nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Verlängerungszeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von der Feel Good Group vor dem jeweiligen Vertragsende fristgerecht gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf dem Vertragsdeckblatt angebende Kündigungsfrist.

4.2. Ruhezeit des Vertrages

4.2.1. Ruhezeit nur bei Vertraglich festgehaltenen Vereinbarungen

Das Mitglied kann seinen Vertrag nur ruhen lassen, wenn dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart ist. Die Anzahl der Monate, die der Vertrag pro Jahr max. ruhen gelassen werden kann, ist auf dem Vertragsdeckblatt angegeben. Ist auf dem Vertragsdeckblatt nichts angegeben, kann das Mitglied seinen Vertrag nicht ruhen lassen.

4.2.2. Ruhezeit Frist

Die beabsichtigte Ruhezeit ist die Feel Good Group mindestens 10 Werkstage vor dem Beginn der Ruhezeit durch das Mitglied bekannt zu geben.

4.2.3. Verschiebung der Vertragsbeendigung durch Ruhezeit

Für die Dauer der Ruhezeit ist das Mitglied von der Zahlung monatlichen Mitgliedsbeiträge befreit und kann keine Leistungen in dieser Zeit in Anspruch nehmen. Die Fälligkeit einer vereinbarten wiederkehrenden Pauschalen und ggf. Zusatzleistungen werden durch die Ruhezeit nicht berührt. Im Falle einer Ruhezeit verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Ruhezeit auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.

4.2.4. Ruhezeit bei Krankheit oder Schwangerschaft

Bei nachweislicher Schwangerschaft durch einen Arzt kann die Mitgliedschaft für maximal 12 Monate ruhen gelassen werden. Bei Krankheit und einreichen eines Attest kann die Mitgliedschaft für bis zu 3 Monate ruhen gelassen werden, jedoch mindestens 14 Tage.

4.2.5. Bearbeitungsgebühr, Kulanz, Mindestdauer, Anspruch auf Ruhezeit

Die Feel Good Group hält sich bereit aus Kulanz zusätzliche Ruhezeit zu gewähren. Für die Bearbeitung der Ruhezeit entstehen einmalig Kosten in Höhe von 5€ pro eingereichter Stilllegung. Eine Ruhezeit muss mindestens für 14 Tage eingereicht werden. Maximal kann eine Ruhezeit für 2 Monate pro Jahr in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch auf eine Ruhezeit besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt.

4.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung

Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Ein Wechsel des Wohnortes des Mitglieds begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht. Im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung endet das Vertragsverhältnis erst mit dem Zugang eines ärztlichen Attestes, das dem Mitglied eine andauernde Sportunfähigkeit über 12 Monate bescheinigt zum Ende des Monats.

4.4. Einreichen von Kündigung oder Ruhezeit durch das Mitglied

Jede Kündigung oder beabsichtigte Ruhezeit durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe des Namen und Datums per Brief an die Feel Good Group, Forsstraße 18, 14943 Luckenwalde oder E-Mail (Info@feelgood-gesundheitsstudio) abzugeben.

 

  1. HAFTUNG DER FEEL GOOD GROUP

Die Nutzung der Fitness- & Cardiogeräte, erfolgt auf eigene Verantwortung, eine Aufsichtsperson ist nicht permanent vorhanden. Das Feel Good Group haftet nicht für Personenschäden. Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Eine Haftung des Studios für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios oder eines Erfüllungsgehilfen desselben beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

6. Parkplatz

Jedes Feel Good Mitglied kann kostenlos auf dem Feel Good Parkplatz Forststraße 6 und 7 parken, sofern dort Parkplätze frei sind. Parkt ein Fahrzeugführer, welcher nicht eine Mitgliedschaft im Feel Good hat und oder auch keine Parkkarte vom Feel Good käuflich erworben hat, hat dieser eine Parkgebühr von 10 € zu entrichten.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1. Änderungen dieser AGB

Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.

7.2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

7.3. Vertragssprache

Die Vertragssprache ist deutsch.

 

 

(Datum: 08.06.2020)